Besondere Mietbedingungen
Aufgrund der vielen Schäden in und um das Ferienhaus sind wir gezwungen, Schäden in Rechnung zu stellen.
Pro nicht eingehaltene Hausregel (siehe Hausordnung), wird ein Betrag von 20,00 Euro von der Kaution abgezogen.
Wenn Gegenstände oder Materialien in und um das Ferienhaus beschädigt werden oder kaputt gehen, werden die Kosten von der Kaution abgezogen.
- Schäden, die repariert werden können: Reparaturkosten
- Bruch von Artikeln: neuer Preis + Kosten
- Mitnehmen: neuer Preis + Kosten
- Verlust: neuer Preis + Kosten
Wenn die Kosten die Kaution von 250,00 € übersteigen, wird eine Rechnung in Höhe der Differenz zur Kaution ausgestellt.
Diese Rechnung wird Ihnen zugeschickt und muss innerhalb von 5 Tagen bezahlt werden.
Der Eigentümer des Ferienhauses kann nicht für Personenschäden oder Schäden an der eigenen Ausrüstung des Mieters verantwortlich gemacht werden.
Allgemeine Mietbedingungen
Wenn Sie eine Buchung vornehmen, erklären Sie sich mit den nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie diese daher, wenn Sie buchen möchten.
Definitionen:
- Mieter: der Kunde, der ein Ferienhaus mietet.
- Vermieter: der Eigentümer des gemieteten Ferienhauses.
Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Unterkünfte, die auf der Website von Ferienhaus ‚t Rysselhof im Namen des Vermieters angeboten werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags; daher kann von ihnen nur abgewichen werden, wenn der Vermieter vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt hat.
Der Mieter kann sich daher in keinem Fall auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, wie auch immer diese lauten mögen. Wenn der Kunde von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen möchte, muss er dies zum Zeitpunkt der Buchung ausdrücklich im Voraus beantragen. In diesem Fall gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch ergänzend weiter.
- Buchung und Bezahlung
- Abbrechen
- Verpflichtungen des Mieters
- Verpflichtungen des Leasinggebers
- Maximale Anzahl von Personen
- Haustiere bleiben
- Arten von Unternehmen
- Uhrzeit der Ankunft und Abreise
- Leinen
- Hausmüll sortieren
- Das Ende des Aufenthaltes – Reinigung
- Garantie
BUCHEN UND BEZAHLEN
- Sie können per Telefon oder über das Internet buchen.
- Buchungen sind verbindlich. Mit der Erfassung eines Buchungsauftrags treten die allgemeinen Buchungsbedingungen in Kraft. Der Mieter muss die Buchungsschritte und die Mietbedingungen befolgen.
- Es fallen KEINE Buchungsgebühren an.
- Buchungsauftrag und Buchungsbestätigung:
- Jeder Buchungsauftrag wird vom Vermieter durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail bestätigt.
- Die Buchungsbestätigung enthält den zu zahlenden Gesamtbetrag und die Zahlungsschritte: wann wie viel gezahlt werden sollte. Der Betrag umfasst immer den Mietpreis, die Nutzungsgebühr und die Kaution.
- Zahlungen:
- Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Gesamtbetrag auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto des Vermieters überwiesen werden.
- Wenn die Buchung weniger als 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt ist, ist der Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren.
ANNULLIEREN
- Stornierung durch den Mieter
- Der Mieter kann jede Buchung bis zu 90 Tage vor dem Anreisedatum kostenlos stornieren.
- Stornierungen sollten per E-Mail an den Vermieter oder über die Stornierungsoption in der Bestätigungs-E-Mail vorgenommen werden. Unmittelbar nach Eingang der Stornierung erhalten Sie eine Stornierungsbestätigung per E-Mail.
- Im Falle einer Stornierung weniger als 90 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts beträgt die Stornogebühr 100% des Mietpreises.
- Stornierung durch den Vermieter
- Wenn höhere Gewalt oder ein anderer dringender Grund den Vermieter zur Stornierung zwingt, wird der Mieter unverzüglich informiert und ihm, wenn möglich, eine Alternative angeboten. Nimmt der Mieter diese Alternative nicht an oder kann der Vermieter keine Alternative anbieten, erstattet der Vermieter unverzüglich den vom Mieter bereits gezahlten Betrag. Der Mieter hat lediglich das Recht, diesen Betrag zurückzufordern.
VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
- Das gemietete Ferienhaus muss vom Mieter, seinen Mitmietern oder seinen Besuchern mit der gebotenen Sorgfalt bewohnt werden, wobei die Ruhe der Umgebung zu respektieren ist.
- Die im Ferienhaus vorhandene und/oder bereitgestellte Hausordnung ist integraler Bestandteil des Mietvertrags und muss daher strikt eingehalten werden.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Mieter bei seiner Ankunft alle festgestellten Schäden so schnell wie möglich dem Vermieter oder seinem örtlichen Vertreter melden. Damit dieser die Möglichkeit hat, den Schaden selbst festzustellen.
- Es ist unsere Absicht, Ihnen eine saubere, gut gepflegte Immobilie anzubieten. Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass dies nicht der Fall ist, dass es Unzulänglichkeiten oder Mängel gibt, ist es ratsam, den Vermieter oder seinen Vertreter vor Ort zu kontaktieren, damit dieser die Möglichkeit hat, sich selbst ein Bild zu machen und der Vermieter die Möglichkeit hat, das Problem zu beheben.
- Bitte melden Sie auch alle von Ihnen verursachten Schäden bei der Abreise dem Verwalter vor Ort oder dem Vermieter.
- Alle Residenzen sind rauchfrei und daher kann in den Residenzen nicht geraucht werden.
- Es ist verboten, die Ferienhäuser für die Veranstaltung von Partys und/oder Trinkgelagen zu nutzen, um die Qualität des Hauses zu gewährleisten.
- Der Vermieter verbrennt kein Holz im Grill und entzündet kein Feuer im Garten.
- Der Mieter bewegt keine Möbel wie Betten, Sofas, Schränke usw. Egal, wie vorsichtig Sie zu sein glauben, diese Dinge beschädigen oft Wände und Möbel. Außerdem ist es für den Eigentümer oder seinen Vertreter nicht immer offensichtlich, sie wieder an ihren Platz zu stellen.
- Mieter müssen dafür sorgen, dass sie keine Lärmbelästigung für die Anwohner verursachen. Zu diesem Zweck müssen die Mieter das allgemeine Verbot von nächtlichem Lärm gemäß Artikel 561 des Strafgesetzbuchs sowie die örtlichen polizeilichen Vorschriften über nächtlichen Lärm einhalten. Wenn die Polizei nächtlichen Lärm oder eine Belästigung durch die Mieter feststellt, hat der Vermieter Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 € pro festgestelltem Verstoß, unbeschadet seines Rechts, die Auflösung des Vertrags mit vollem Schadensersatz oder Regress bei Dritten zu verlangen.
- Haftpflichtversicherung
- Der Mieter wird gebeten, sich gegen Schäden an Dritten zu versichern, z. B. durch eine Haftpflichtversicherung (Familienversicherung).
- Das Haus hat eine eigene Feuerversicherung auf den Namen des Vermieters. Dem Mieter wird jedoch geraten, seine Haftpflichtversicherung darüber zu informieren, dass er in einer Ferienwohnung wohnt. Dies ist für den Fall, dass der Brand durch den Mieter selbst verursacht wurde. Sollte dies der Fall sein, kann die Versicherung der Immobilie den Mieter haftbar machen. Diese Haftung wird von fast allen privaten Haftpflichtversicherungen oder von seiner eigenen Feuerversicherung übernommen.
VERPFLICHTUNGEN DES LEASINGGEBERS
- Einrichtungen:
- Nicht alle Sporteinrichtungen, Schwimmbäder, Restaurants und Geschäfte, die in der Objektbeschreibung erwähnt werden, sind ganztägig und ganzjährig geöffnet.
- Die Nutzung aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die aufgelisteten Einrichtungen und Aktivitäten sind natürlich nicht kostenlos.
- Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Einrichtungen aufgrund von höherer Gewalt und ohne Verschulden des Vermieters nicht verfügbar sind.
- Der Vermieter garantiert, dass die Immobilie der Beschreibung entspricht und für die dort angegebene maximale Anzahl von Personen geeignet ist.
- Der Eigentümer garantiert auch den guten Zustand der Instandhaltung, der Sauberkeit und des Betriebs sowie die Eignung der Immobilie, ihres Inhalts und der Nebengebäude, insbesondere der Gärten, Höfe, Kinderspiele, Außenmöbel, der Sauna, des Swimmingpools und des Grills.
- Wenn der Mieter ein Fehlen oder einen Mangel feststellt und dies dem Vermieter oder seinem örtlichen Vertreter meldet, sollte der Vermieter darauf reagieren und das Problem so schnell wie möglich beheben, soweit dies möglich ist.
- Alle Streitigkeiten und Konflikte, wie z.B. Mängel an der Immobilie, vom Mieter verursachte Schäden, sind zwischen Mieter und Vermieter.
- Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für:
- Verlust, Diebstahl, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die dem Mieter während seines Aufenthalts in der Ferienwohnung zugefügt werden.
- Lärm oder andere Unannehmlichkeiten, die durch Baustellen oder Bauaktivitäten in der Nähe Ihres Ferienhauses entstehen.
- Für Schäden, die durch Naturgewalten, Naturkatastrophen, Nuklearkatastrophen, Anschläge, Streiks, Gewaltakte usw. verursacht werden.
MAXIMALE ANZAHL VON PERSONEN
- In der Hausbeschreibung jedes Ferienhauses ist die maximale Anzahl der Personen angegeben, die sich in dem Ferienhaus aufhalten dürfen. Diese Zahl (einschließlich etwaiger Schlafgäste) darf unter keinen Umständen überschritten werden. Wenn diese Zahl überschritten wird, gilt der Mietvertrag von Rechts wegen als beendet und der Zugang zum Ferienhaus wird ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert.
- Ein Kind unter 2 Jahren wird nicht als vollwertige Person gezählt.
- Wenn die maximale Personenzahl überschritten wird, entsprechen Sie nicht mehr den Vorschriften der Flämischen Region zum Brandschutz und zur Feuerversicherung.
- Sollten zu einem späteren Zeitpunkt, ohne Wissen des Vermieters, weitere Personen in das Ferienhaus kommen, wird sofort eine Forderung in Höhe von 25% des Mietpreises pro zusätzlicher Person fällig, die gegebenenfalls von der Kaution abgezogen wird.
HAUSTIERE
- Aus hygienischen Gründen und um Schäden an der Ferienwohnung zu vermeiden, sind Haustiere in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
- Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, kann der Vermieter die Mietkaution einfordern und sie als Entschädigung für erlittene Schäden und zusätzliche Reinigungskosten einbehalten.
ARTEN VON UNTERNEHMEN
- Ferienhäuser sind hauptsächlich für die Unterbringung von (Familien-)Gruppen gedacht. Wenn Sie die Absicht haben, Partys zu veranstalten, kann dies nach Rücksprache und mit Genehmigung des Vermieters akzeptiert werden, möglicherweise mit einer Erhöhung der Kaution.
ANKUNFTS- UND ABFAHRTSZEIT
- Der Mieter respektiert die Ankunfts- und Abfahrtszeiten. Wir möchten, dass Sie in einem aufgeräumten Ferienhaus ankommen und bleiben. Daher sollte zwischen der Abreise der vorherigen Gäste und der Ankunft der neuen Gäste genügend Zeit für die Reinigung bleiben.
- Ankunftszeit: Das Ferienhaus steht Ihnen ab 11:00 Uhr (bis 18:00 Uhr) am Tag der Ankunft zur Verfügung.
- Abfahrtszeit: spätestens 15:00 Uhr (ab 8:00 Uhr) am Tag der Abreise.
BEDLINES
- Bettwäsche wird vom Vermieter gestellt
DAS ENDE DES AUFENTHALTES – DIE ABREISE
- ENDE DES AUFENTHALTES
- Das gemietete Ferienhaus sollte am Ende Ihres Aufenthalts immer ordentlich und aufgeräumt hinterlassen werden. Dies beinhaltet:
- das Haus aufräumen
- alles wieder an seinem Platz
- Leeren von Papierkörben und Abfallbehältern
- Arbeitsplatte aufräumen
- Sauberes Geschirr in den Schrank zu stellen.
- Kurz gesagt, hinterlassen Sie das Anwesen ordentlich und besenrein.
- Verlassen Sie auch den Garten aufgeräumt, indem Sie alles an seinen ursprünglichen Platz zurückbringen.
- Am Ende des Aufenthalts führen der Vermieter und der Mieter eine gemeinsame Inspektion durch. Wenn das Haus und/oder der Garten in einem solchen Zustand sind, dass die Reinigungsstunden nicht ausreichen, hat der Vermieter das Recht, zusätzliche Reinigungsstunden zu € 25/Stunde zu berechnen.
- Das gemietete Ferienhaus sollte am Ende Ihres Aufenthalts immer ordentlich und aufgeräumt hinterlassen werden. Dies beinhaltet:
- DAS HAUS ZU VERLASSEN
- Der Mieter schließt bei der Abreise Fenster und Türen und dreht die Heizung herunter.
- Es kann vorkommen, dass man das Haus erst Tage später betritt und dann in der Zwischenzeit eine Menge konsumiert wurde, die niemandem nützt.
- Falls dies nicht geschieht, kann ein Zuschlag von 100 EURO erhoben werden.
MÜLLSORTIERUNG
- Im Ferienhaus ‚t Rysselhof sollte man den Müll trennen. Wenn Sie das nicht tun, wird der Müll nicht von der Müllabfuhr abgeholt. Folglich muss der Reinigungsdienst dies tun, was zusätzliche Zeit kostet und keine angenehme Aufgabe ist.
- Der Mieter selbst bringt die Glasabfälle zum Glascontainer.
- Wenn das Glas nicht weggebracht oder der Müll nicht sortiert wird, werden zusätzliche Stunden in Rechnung gestellt oder der Mieter muss eine Geldstrafe von 25 EURO zahlen. Es tut uns leid, aber diese Maßnahme ist leider notwendig, um die Sortierung zu fördern.
WARNUNG
- In den Ferienhäusern befinden sich Wertsachen, und die Kaution dient dazu, eventuelle Missgeschicke oder Schäden abzudecken.
- Reklamationen, die sich auf das Inventar und vorhandene Schäden beziehen, werden bis zu 24 Stunden nach Ihrer Ankunft entgegengenommen. Diese sollten dem Vermieter oder seinem Vertreter vor Ort gemeldet werden.
- Der Hauptmieter haftet für Schäden, die er selbst, seine Mitmieter, etwaige Besucher oder Haustiere verursacht haben, auch wenn sie erst nach seiner Abreise entdeckt werden. Wenn der Schaden nach der Abreise des Hauptmieters entdeckt wird, wird der Vermieter den Mieter schriftlich per Einschreiben benachrichtigen.
- Das Ferienhaus wird überprüft, wenn es gereinigt wird, denn nur dann kann alles gründlich kontrolliert werden. Erst bei der Reinigung können Schäden oder Brüche festgestellt werden. Der Zustand des Ferienhauses kann so beschaffen sein, dass zusätzliche Reinigungsstunden in Rechnung gestellt werden müssen. Bitte beachten Sie: Die Unterkunft muss besenrein und aufgeräumt sein, der Müll muss sortiert und die Mülleimer geleert werden. Siehe Das Ende des Aufenthalts – Reinigung.
- Wenn alles in gutem Zustand hinterlassen wurde und keine Schäden oder Brüche festgestellt wurden, wird Ihre Kaution 5 Tage (wie in der Buchungs-E-Mail angegeben) nach Ihrem Aufenthalt per Banküberweisung zurückerstattet. Wenn die Schäden den Betrag der Kaution übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Zahlung zu leisten.
- Ein Konflikt über einen Schaden ist ein Konflikt zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Der Vermieter entscheidet über die Kaution.
- Man tut gut daran, dem Vermieter Missgeschicke zu melden, diese werden in der Regel ordnungsgemäß behandelt.
- Wenn man etwas kaputt macht, ist es ratsam, die Scherben für die zuständige Person vor Ort beiseite zu legen. So kann dieser feststellen, um welche Scherbe es sich handelt und vermeidet Diskussionen und Missverständnisse.
- Es ist ratsam, dies im Falle eines Unfalls mit dem Verantwortlichen vor Ort und dem Vermieter zu besprechen. Auf diese Weise können die Dinge geklärt und eine Lösung gefunden werden, die beide Parteien akzeptieren können.
- Zum Glück sind so gut wie alle Gäste zufrieden.
Die letzten Änderungen wurden am 09/01/2025 vorgenommen.